RPS Raichle Jobangebote
Für einen langfristigen Einsatz mit Übernahme in ein festes Arbeitsverhältnis bei unserem Kunden, ein renommiertes und bundesweit tätiges Unternehmen aus dem Telekommunikations-, Unterhaltungsbereich, suchen wir einen Mitarbeiter, eine Mitarbeiterin für den 1st-Level-Support zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Vollzeit, für den Standort im Raum Halle.

Sie erhalten eine professionelle Einarbeitung durch ein strukturiertes Schulungsprogramm und begleitendes Training-on-the-job in allen relevanten technischen Themen.

Mitarbeiter 1st-Level-Support m/w - Telekommunikationsbranche - Region Halle

Ihre Aufgaben:
  • Telefonischer Anwender-Support von Neu- und Bestandskunden im Umfeld von Telefonie und Internet (Telefon- und DSL-Internetanschlüssen)
  • Weitergaben von Störungsmeldungen an den Second-Level-Support
  • Dokumentation der Störungen und Lösungen
Ihr Profil:
  • Hohe IT-Affinität
  • Faszination und Begeisterung für Informationstechnologien und neueste Entwicklungen
  • Hervorragende Kommunikationsfähigkeiten
  • Hohe Kunden- und Dienstleistungsorientierung
  • Flexibilität, Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit
Wir bieten:
  • Monatliches Festgehalt nach BAP-Tarif
  • Lohnfortzahlung, Feiertagszuschuss, Zahlung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld
  • Zusätzliche attraktive Verdienstmöglichkeiten in Form von Provisionen
  • Mindestens 24 Arbeits-Tage bezahlter Urlaub
  • Zuschuss zur Altersvorsorge und vermögenswirksame Leistungen
  • Übernahmeoption in ein festes Angestelltenverhältnis im Kundenunternehmen

Wenn Sie der / die "Richtige", für die Position sind, dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung. Bitte senden Sie Ihre Bewerbung (ausschließlich per E-Mail) unter Angabe Ihrer Gehaltsvorstellung und des möglichen Eintrittstermins an: karriere@rps-raichle.de mit dem Betreff: 1st Level Support Halle.

Selbstverständlich sichern wir Ihnen absolute Vertraulichkeit und Diskretion zu.

Wir freuen uns auf Sie!

Hinweis
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aus Kostengründen Ihre Fahrtkosten zu Bewerbungs-
gesprächen nicht erstatten können.